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Gesetzliche Krankenversicherung:

In den letzten Jahren sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr gekürzt worden. Vom alles umfassenden Komfortschutz hin zum Grundschutz lautet die Parole.

Hierfür sind beispielhaft die

  • Zuzahlungen im Krankenhaus,
  • Kürzungen oder Streichung von Leistungen für Zahnersatz,
  • Kürzungen bei Krankentagegeldzahlungen,
  • Kürzungen bei Sehhilfen,
  • Zuzahlungen bei Arzneimittel,
  • Zuzahlungen bei Heilmittel (Massagen, Fango, usw.) oder
  • fehlender Versicherungsschutz im Ausland (z.B. Auslandskrankenversicherung)
aufzuführen.

Überblick Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Bei allen gesetzlichen Krankenkassen zahlen Sie den gleichen allgemeinen Beitragssatz. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können Sie in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichern. Die Kassen dürfen je nach Finanzlage verkraftbare Beitragszuschläge verlangen oder auch Geld zurückerstatten. Gute Krankenversicherer zahlen Zuschüsse zu Fitnessangeboten, Urlaubsimpfungen oder eine Haushaltshilfe bei Krankheit. Wer selten zum Arzt geht, profitiert oft von den neuen Tarifen mit Selbstbeteiligung oder Kostenrückerstattung. Nutzen Sie den großen Krankenkassen Vergleich

 

private Zusatzversicherung

Auch wer nicht vollständig in die Private Krankenkasse wechseln bzw. eine private Krankenversicherung abschließen kann, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann einzelne Risiken zusätzlich absichern. Für freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ist eine solche Krankenzusatzversicherung zu empfehlen. Als Beispiel seien hier genannt:

  • Zahnzusatz
  • Ambulante Behandlung
  • Stationäre Behandlung 1/2Bettzimmer
  • Verdienstausfall/Tagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Pflegezusatz-/-tagegeldversicherung

 

private Krankenversicherung

In einer privaten Krankenversicherung können dagegen u.a. folgende Leistungen mit der privaten Krankenkasse vereinbart werden:

  • Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
  • Freie Wahl der Klinik
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
  • Zahnimplantate (dentale Implantate / Implantate)
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
  • Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
  • Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten
  • Verdienstausfall/Tagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Pflegezusatzversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Selbständige, Freiberufler, Beihilfeberechtigte (Beamte/ Angestellte im öffentl. Dienst und deren Angehörige) und Arbeitnehmer die die Versicherungspflichtgrenze in einem Jahren überschritten haben, können die Private Krankenversicherung nutzen.

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung wurde durch den Gesetzgeber mittlerweile vielen einfacher gemacht. Zwar muss man sich immer noch an besondere Bedingungen halten, doch es ist seit dem 1.1.2011 mehr Menschen möglich, die Krankenkasse frei zu wählen. Dass Selbstständige und Freiberufler die freie Wahl haben, das war schon immer so. Und auch abhängig Beschäftigte konnten wählen, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre hintereinander überschritten hatten. Dies wurde nun auf ein Jahr reduziert. Wer also im Jahr 2012 über 50.850 Euro verdient, der kann ab dem 1.1.2013 in die private Krankenversicherung wechseln.
In unserem Online Krankenversicherungs Vergleich finden Sie unter anderem Gesellschaften wie die HanseMerkur Krankenversicherung. Liste der Krankenversicherer im Überblick.
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit - jeden kann es treffen   Auf jeden Fünften trifft dies leider zu. Eine Berufsunfähigkeit kann man nicht abwenden, aber vor den finanziellen Folgen kann man sich mit der richtigen privaten Berufsunfähigkeitsrente schützen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss. Wer hierauf verzichtet kann schnell zum Sozialfall werden.
VDABBAKW_295 28.01.2012-08:22:13